Treibhausgasneutralität vs. Klimaneutralität vs. Netto-Null-Emissionen
perpendo wurde unter der Prämisse gegründet, einen Beitrag zur Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen zu leisten. Von Anfang an stand mit unseren drei Geschäftsfeldern der Klimaschutz im Vordergrund. Beide Geschäftsführer konnten bereits bei der Gründung auf jahrelange Erfahrung im Bereich des energiesparenden Bauens und der Wärmeversorgung von Gebäuden mit regenerativen Energien zurückgreifen. perpendo hat zudem langjährige Erfahrung im Bereich der Treibhausgasbilanzierung.
Da Klimaschutz seit einigen Jahren ein vieldiskutiertes Thema ist, möchten wir Sie zunächst durch den Begriffsdschungel führen.
Begriffsabgrenzung:
- Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität)
- > Ziel im Pariser Klimaabkommen von 2015: Die Summe der klimarelevanten Gase in der Atmosphäre, ausgedrückt in CO2-Einheiten, darf nur auf ein Maß ansteigen, mit dem die Einhaltung einer max. Erderwärmung von 1,5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit sichergestellt ist.
- > Kompensationsmaßnahmen zur Reduzierung der Emissionen sind grundsätzlich möglich.
- > Laut GHG-Protocol müssen die berechneten Emissionen aus Scope 1 und 2 ausgeglichen werden.
- > Umfasst streng genommen zusätzliche Anforderungen zur Treibhausgasneutralität.
- > Neben den Treibhausgasen sind weitere Effekte durch das menschliche Handeln mit Auswirkung auf das Klima zu berücksichtigen, wie z. B. die kühlende Wirkung von Aerosolen in Abgasen (zum Beispiel Schwefeldioxid) oder auch die wärmende von Kondensstreifen. Hier kommt die Schwierigkeit hinzu, dass die Quantifizierung dieser zusätzlichen Effekte häufig noch Gegenstand der aktuellen Forschung ist.
- > Alle im Unternehmen vermeidbaren Emissionen müssen reduziert werden.
- > Nicht vermeidbare Restemissionen müssen aus der Atmosphäre entnommen werden.
- > Alle berechneten Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 (gemäß GHG-Protocol) müssen somit ausgeglichen werden.
- > Reduktionsziel, das an einem 1,5 °C-Science-Based Target ausgerichtet ist
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In der Praxis werden die Begriffe leider nicht immer eindeutig verwendet, sodass es schwerfällt, gemeinsame Ziele von Staaten und Unternehmen zu formulieren. Die im November 2023 erstmals veröffentlichte Norm ISO 14068-1 definiert international vereinbarte Begrifflichkeiten, Prinzipien und Kriterien für treibhausgasneutrale Organisationen und Produkte und erlaubt damit eine einheitlichere Verwendung des Begriffes „THG-Neutralität“. Dies ist durchaus als Fortschritt zu werten, auch wenn die Norm inhaltlich Schwächen im Bezug auf die mögliche Kompensation von „unvermeidbaren“ Emissionen und die Definition der THG-Entnahme aufweist.
Unabhängig von der gewählten Begrifflichkeit gibt es grundsätzlich zwei Wege, Treibhausgasneutralität zu erreichen: Emissionen können von vornherein reduziert und vermieden werden und unvermeidbare Restemissionen können durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Mit unseren Erfahrungen im Bereich der Energie- und Verfahrenstechnik und des Energiemanagements helfen wir Ihnen zunächst dabei, Einsparmöglichkeiten aufzudecken und Emissionen zu reduzieren. Für uns hat diese Vorgehensweise gegenüber dem Ausgleich von Restemissionen höchste Priorität. Um die Erderwärmung zu stoppen, muss unserer Meinung nach der Ausstoß von Treibhausgasen drastisch und sehr schnell reduziert werden.
Wir bieten Ihnen Know-how in folgenden Bereichen:
- Einführung eines Klimaschutzmanagements
- Entwicklung von Klimaschutzstrategien
- Erstellen von Carbon Footprints (CCF und PCF)
- Entwicklung einer langfristigen Dekarbonisierungsstrategie
- Erarbeitung von Transformationskonzepten
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